Erste Hilfe Kurs mit Ausbilder vom ASB.  Praxis auch am Defi der im Vereinshaus seit 2010 zur Verfügung steht. Die teilnehmenden Übungsleiter (Foto) im Januar 2011

Wir (ÜL) wollen uns verjüngen:

Wir unterstützen die Ausbildung zum Übungsleiter ideell und finanziell und
suchen für den Wasserbereich Flach- und Tiefwasser eine(n) Übungsleiter mit Erfahrung im Kinderbereich beim Schwimmen, Anfängerschwimmen und Weiterführung der drei Schwimmstile in Reihenfolge Kraulen in Brust- und Rückenlage dann erst Brust- und Schmetterling-Schwimmen im Hallenbad. Fachübungsleiter im Breitensport-Schwimmen angenehm.

Die Bewerber sollten die Erste Hilfe und Rettungsfähigkeit besitzen bzw. in Kürze absolvieren und im Nachmittagsbetrieb einsetzbar sein.

 Sie müssen ein erweiterstes Führungszeugnis und Qualifizierungsunterlagen der Bewerbung beilegen. 

Gesucht wird auch eine dynamische Übungs-Leiterin für den Frauen- und Seniorensport im Gymnastikbereich sowie in Aqua-Fit und Aqua-Joggen. Bewerbungen bitte an, ssv-marl-hamm@onlinehome.de

Basisinformationen über die vorgeschriebene Rettungsfähigkeit und Erste Hilfe im Verein:

Voraussetzung für jede eigenverantwortliche Lehrtätigkeit am Beckenrand sind fundierte Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen in der Schwimmaus-bildung und der Nachweis der Selbst-und Fremdrettungsfähigkeit.

Erst nach erfolgreicher Teilnahme und dem Nachweis der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit erhalten die TN die rechtliche Legitimation selbständig Übungsangebote im Wasser zu leiten. Die Rahmenrichtlinien für die Aus- Fort- und Weiterbildung des DSV schreiben ab dem Jahr 2003 für alle Lizenzinhaberinnen und -inhaber einen aktuellen Nachweis der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit zur Verlängerung der Lizenzen vor.

Dies bedeutet auch: keine Aufsicht oder Lizenzverlängerung ohne diesen Nachweis. Zielgruppe: Alle zukünftige Helferinnen und Helfer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen den Nachweis der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit am Wasser erwerben. Ziele des Seminars Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Gefahrensituationen im Hallen- und Lehrschwimmbecken kennenlernen und einschätzen, sollen rechtliche Grundlagen wissen. Sie sind in der Lage bei der Planung der Unterrichtsstunden den Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen.

Sie haben ein Problembewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen in der Schwimmausbildung entwickelt und können in einer Gefahrensituation sachgerecht handeln. Worum geht´s? Neben der Planung und Organisation von Schwimmunterricht, wird das Verhalten der Übungsleiter analysiert und geschult.

Unfallverhütung, mögliche Gefahrensituationen und Sicherheitsmaßnahmen sowie Erste Hilfe werden in Theorie und Praxis erörtert und erprobt. Fester Bestandteil dieses Lehrgangs ist die Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Inhalte der Ausbildung 

Gefahrensituationen kennen und vorbeugen Unfallverhütung und Erste Hilfe Versicherungsschutz im Verein. Der Schwimmerlass des Kultusministeriums NRW Grundlagen der Selbstrettungsfähigkeit praktische Überprüfung der Fremdrettungsfähigkeit kombinierte Übungen "Herz-Lungen-Wiederbelebung" und Sofortmaßnahmen durch die Rettungskette.

 Swimpool Merkblatt für Lizenzinhaber/innen ab 2011

WWW//swimpool.de = Ausbildung im Schwimmverband NRW e.V.

Im Folgenden werden wichtige Hinweise rund um die Lizenzen gegeben. Wir bitten um Beachtung. Die DSV-Lizenz ist im gesamten Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.
Folgende Lizenzen sind derzeit maximal vier Jahre lang gültig (1. Lizenzstufe): - Trainer/in C Breitensport Schwimmen - Jugendleiter/in Trainer/in C Leistungssport Schwimmen, Folgende Lizenzen sind derzeit drei Jahre gültig (2. Lizenzstufe): - Übungsleiter B Sport in der Prävention – Bewegungsraum Wasser - Trainer/in B Leistungssport Schwimmen. Für die Kontrolle der Gültigkeit der Lizenz ist der/die Lizenzinhaber/in verantwortlich. Zur Verlängerung einer Lizenz ist der Nachweis des Besuches von Fortbildungsveranstaltungen mit Kopie des Lehrgangsprogramms zu erbringen. Es werden nur Fortbildungsveranstaltungen des Schwimmverbandes NRW, seiner Gliederungen (Bezirke, Kreise) oder vom SV NRW autorisierter und/oder anerkannter Institutionen, wie  Deutsche Schwimmtrainervereinigung (DSTV) anerkannt. Hinweis: Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger ist durch den/die Lizenzinhaber vorab mit dem SV NRW abzustimmen.  Für die Verlängerung von Lizenzen mit einer Gültigkeit von drei und vier Jahren sind Fortbildungsnachweise von mindestens 15 Lerneinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer notwendig.
Die Fortbildung sollte in den letzten zwei Jahren der Gültigkeit der Lizenz erfolgen. Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen. Mit der Verlängerung der Lizenz werden darunter liegende Lizenzstufen dieses Fachbereiches für die jeweilige Gültigkeitsdauer der höheren Lizenz mit verlängert.
Im Schwimmverband NRW werden die offiziellen Fortbildungsmaßnahmen durch die Fachsparten mit Ausnahmen gegenseitig anerkannt. Dies gilt sowohl für die Lehrgänge der Bezirke als auch für die Maßnahmen des Verbandes. In den Ausschreibungen der jeweiligen Lehrgänge wird angegeben, für welche Lizenzen diese Maßnahme als Fortbildung anerkannt wird. Diese Regelung gilt für die Lizenzen der ersten Qualifizierungsstufe (Trainer/in C Leistungs- und Breitensport) und für die Jugendleiterlizenz. Für die Jugendleiterlizenz werden zudem gesondert ausgewiesene Lehrgänge der Schwimmjugend NRW und anderer Jugendverbände (z. B. Sportjugend NRW oder DSV-Jugend) angeboten. Für die Anerkennung einer Fortbildung von anderen Fachsparten, bedarf es einer vorherigen Absprache mit der Schwimmjugend NRW.
Inhaber/innen von B-Lizenzen müssen gesondert ausgewiesene Fortbildungsmaßnahmen der Fachsparten zur Verlängerung ihrer Lizenz besuchen.
Die Eigenverantwortung des/der Lizenzinhabers/in für seine/ihre Qualifikation bekommt durch diese Entscheidung des SV NRW-Ausschusses Lehrwesen eine besondere Bedeutung. Erstmals kann er/die Inhaber/in einer Lizenz selbst entscheiden, welche Qualifikationsmaßnahme er/sie persönlich aus der breiten Palette des Bildungsangebotes des SV NRW für seine/ihre Vereinsarbeit benötigt.
In allen Fällen ist zur Verlängerung der Lizenz der Nachweis von 15 Lerneinheiten ausschlaggebend. Sollte jemand in einem Jahr zwei oder mehr Lizenzen aus unterschiedlichen Fachsparten verlängern müssen, ist es allerdings nicht mit einem Lehrgang getan; denn es gilt die Regel: pro besuchtem Lehrgang (15 LE) ist nur die Verlängerung e i n e r Lizenz möglich.
Nachweis der Rettungsfähigkeit: Mit den Fortbildungsnachweisen ist für alle Lizenzstufen in der Regel der Nachweis über die Auffrischung der Rettungsfähigkeit einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) einzureichen. Innerhalb des DSV hat die Bescheinigung über die Rettungsfähigkeit eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren. Der Schwimmverband NRW überprüft bei der Verlängerung der Lizenzen die Gültigkeit des Nachweises der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit. Die Gültigkeit dieses Nachweises liegt in der Verantwortung des/der Lizenzinhabers/in.
Bei fehlendem Nachweis der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit wird die Lizenz mit der Einschränkung verlängert, dass die Rettungsfähigkeit nicht nachgewiesen wurde. Dieses wird zur Dokumentation in der Lizenz vermerkt.
„Das enthebt aber nicht den „Arbeitgeber“ (Verein / Verband) und letztlich jeden Trainer selbst von der Verantwortung, die Rettungsfähigkeit entsprechend den Vorschriften der Bäderbetreiber zu kontrollieren bzw. nachzuweisen“ Stand,18.06.2005.
Ist die Gültigkeit der Lizenz erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung in den folgenden drei Jahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Gültigkeit der Lizenz kann durch 30 Lerneinheiten Fortbildung u n d einer Prüfung des Schwimmverbandes NRW wieder erlangt werden.
Lizenzverlust / Neuausstellung
Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes, der bei der Ausstellung einer Ersatzlizenz entsteht, hat das Präsidium beschlossen, die Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung von Lizenzen bei Lizenzverlust auf 30 € pro Lizenz fest zu setzen.
Der Schwimmverband NRW hat das Recht, die in seinem Bereich ausgestellten Lizenzen für ungültig zu erklären, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung und Bestimmungen des Verbandes schuldhaft verstößt oder seine Stellung missbraucht.
Information / Rückfragen
Schwimmverband NRW, Postfach 10 14 54, 47014 Duisburg; Fax 0203/7381631;
Tel. 0203/7381635 und Tel.0203/7381633,

Internet: www.swimpool.de