Es gibt auch einen Sozialbeitrag bei Bedürftigkeit (Nachweis) und ab dem dritten Familienmitglied einen halben Beitrag.
Ebenso füllen wir für das Jobcenter die Bescheinigung aus, dass Ihr Kind bei uns Mitglied ist, damit Sie Ihren Anspruch auf "Bildung und Teilhabe" geltend machen können.
Fragen Sie bitte im Büro nach!