Gewählter Jugendausschuss des SSV Marl-Hamm 2019

Die Jugendordnung des SSV Marl-Hamm

Jugendordnung
des SSV Marl/Hamm e.V. 1968

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des Schwimm- und Sportvereins Marl/Hamm sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

 

§ 2 Aufgaben

Die Schwimmjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über
die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Schwimmjugend sind
unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen sozialen
Rechtsstaates:

  a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

  b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,
      Gesunderhaltung und Lebensfreude.

  c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der
      Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur
      Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.

  d) Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer
      Gesellung.

  e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen.

  f) Pflege der internationalen Verständigung.

§ 3 Organe

Organe der Jugend des Schwimm- und Sportvereins Marl/Hamm e.V. sind:

Der Vereinsjugendtag Der Vereinsjugendausschuss

§ 4 Vereinsjugendtag

   a) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind
      das oberste Organ der Jugend des SSV Marl/Hamm. Sie bestehen aus allen
      Mitgliedern der Jugendabteilung.

   b) Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:

   b.1. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses.

   b.2. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des
         Vereinsjugend- Ausschusses.

   b.3. Beratung der Jahresrechnung, Kassenabschlusses und des Haushaltsplanes.

   b.4. Entlastung des Vereinsjugendausschusses.

   b.5. Wahl des Vereinsjugendausschusses.

   b.6. Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen auf Kreis- /Stadtebene, zu denen der   Vereins Delegationsrecht hat.

   b.7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

   c) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt.

Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evt. Anträge durch Aushang einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.

   d) Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der
Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist.
Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den
Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.

   e) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigen.

   f) Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§ 5 Vereinsjugendausschuss

  a) Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:

Dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin bzw. Der Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter Vier Beisitzer und zwei Jugendvertretern, die z.Z. der Wahl noch Jugendliche sind.

Als BeisitzerInnen können auch Personen mit speziellen Funktionen gewählt
werden. (Jugendabteilungen mit weiblichen und männlichen Mitgliedern sollten je
einen weiblichen und männlichen Jugendvertreter wählen lassen).

  b) Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreterin bzw. die Vorsitzende und ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.

  c) Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag
alle zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des
Vereinsjugendausschusses im Amt.

  d) In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.

  e) Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der
Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.

Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

  f) Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt.

Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.

 g) Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.    Er entscheidet über die Verwendung der, der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

  h) Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der  Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der  Zustimmung des V.J.Ausschusses.

§ 6 Wettkampfordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Wettkampordnung des DSV. ie Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

§ 7 Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen
Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der
Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

 

 

Wo, wann, wie finden Sie uns?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Büroadresse:

Schwimm- und Sport-

verein Marl-Hamm e.V.

1968

Merkelheider Weg 194a 45772 Marl-Hamm (siehe Anfahrtsplan)

Tel. und WhatsApp:

02365-26642

 

Unser Büro-Öffnungszeiten:

Nina Carl (Foto oben) ist montags und mittwochs von  15:00-17:00 Uhr

und freitags von 16-18:00 Uhr im Büro anzutreffen.

 

Mail:

NEU!! 

Allgemeine (An)Fragen und  Anmeldungen zur Warteliste Kinderschwimmen und Aquafit/Aquajoggen an:

info@ssv-marl-hamm.de

 

Alle Fragen, Anfragen auch für die Warteliste der Judoabteilung an:

judoabteilung@ssv-marl-hamm.de (verantwortlich: Lisa Braasch)

 

Alle Fragen, Anfragen auch für die Warteliste zum Kinderturnen (Abenteuersport, Hallenflitzer, Ballspiele) an: kinderturnen@ssv-marl-hamm.de (verantwortlich: Julia Zimmermann)

 

Alle Fragen und Anmeldungen zu Aktionen der Jugendabteilung an: jugendabteilung@ssv-marl-hamm.de (verantwortlich: Julia Zimmermann)

 

Die Geschäftsführerin Nicole Klein ist erreichbar unter: klein-nicole@ssv-marl-hamm.de

 

Instagram:

ssvmarlhamme.v.1968

Das monatliche Frühstück für alle erwachsenen Mitglieder findet regulär immer am 1. Freitag im Monat statt. 

Der nächste Termin ist der  3. Mai 2024 ab 9:00 Uhr.

Verbindliche Anmeldungen ausschließlich bei Sophia Körner (Tel. 02365-22065). Die Kosten betragen ca. 5,00 € und werden beim Frühstück eingesammelt. 

Stichwort "Kündigungen": wir benötigen bei einer Kündigung ein schriftliches Dokument (Brief, e-Mail, Fax). Eine WhatsApp an die Übungsleitung reicht nicht aus.

Kündigungen sind immer bis vier Wochen vor Quartalsende möglich, also bis zum 1.3., 1.6., 1.9. oder 1.12. des Jahres (Eingang der Kündigung). Bitte kein Einschreiben schicken, da unser Büro nur zeitweise besetzt ist. Die Kündigung wird zeitnah vom Büro schriftlich (gerne per Mail, um Kosten zu sparen) bestätigt. Sollte dies nicht geschehen, bitte im Büro nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist.

 

Stichwort "Adress,- Kontoänderungen":

Bitte ALLE Änderungen (Adresse, Kontoverbindung, Kontoinhaber, Telefonnummer, Mailadresse usw.) unmittelbar dem Büro mitteilen. Rückbuchungen wegen einer falschen Kontoverbindung sind kostenpflichtig und gehen zu Lasten des Mitglieds. Auch häufen sich in letzter Zeit nicht zustellbare Briefe, da sich die Adresse des Mitglieds geändert hat! Bitte denkt an eine Mitteilung an das Büro! Vielen Dank!

Die Jugendabteilung ist  erreichbar unter

jugendteam@ssv-marl-hamm.de

Unter "News" findet Ihr die Berichte und Fotos von den letzten 2 Jahren.

Zuständig für Fragen rund um den Datenschutz im SSV Marl-Hamm ist Fredy Körner Tel. 02365-22065, e-mail Adresse:                       koerner-marl@t-online.de 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf ist als Anlaufstelle für Beschwerden erreichbar unter Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10  E-Mail Adresse: poststelle@ldi.nrw.de  Internet: www.ldi.nrw.de. Auftragsverarbeitung. Das Internetangebot der Staatskanzlei wird bei IT.NRW gehostet (sog. „Auftragsverarbeiter“ nach DSGVO).

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