In Kurzform:
1. Die Aufnahme von Mitgliedern, welche immer von einem Monatsersten ab erfolgt, hat schriftlich durch die vorgeschriebene Beitrittserklärung durch den / die Beitretenden oder deren Eltern zu erfolgen.
2. Bei Aufnahme in den Verein hat jedes neue Mitglied die vorgeschriebene Aufnahmegebühr und ausstehenden Beiträge bis Quartalsende bar zu entrichten. Außerdem muss der Kontoinhaber die SEPA-Lastschrift unterschreiben. Kosten, die durch eine andere Art von Bezahlung des Beitrags entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, gleiches gilt für Rückstände, die eingefordert werden müssen.
Die gültigen Beiträge werden jährlich vom Vorstand festgesetzt.
Der Beitrag wird ¼ jährlich in der 1. Woche des Quartals per Lastschriftermächtigung eingezogen.
Änderungen der Anschrift und der SEPA-Kontoverbindung sind der Geschäftsstelle rechtzeitig und sofort mitzuteilen. Rückbuchungskosten gehen andernfalls zu Ihren Lasten!
Die derzeit geltenden Beiträge ab 1. Juli 2022 in der Übersicht:
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre |
11,00 €/Monat | |
Erwachsene nur Walking |
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11,00 €/Monat 5,50 €/Monat |
Familien ab 3 Mitgliedern (maximal 2 Erwachsene) |
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25,00 €/Monat |
Alle Übungsleiter sind berechtigt, Aufnahmescheine auszugeben, die Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € und den oder die die ersten Beitragsmonat/e bis zum vollen Quartal zu kassieren.
Es gibt auch einen Sozialbeitrag bei Bedürftigkeit (Nachweis) und ab dem dritten Familienmitglied wird ein Kinderbeitrag halbiert. Sportgutscheine von Bürgergeld- Empfängern (Bildungs- und Teilhabepaket) werden erst nach der Aufnahme und Klärung der Modalitäten bestätigt! Fragen Sie bitte im Büro nach!
Mitglieder, die in Ausnahmefällen ihre Beiträge BAR bezahlen wollen, müssen den kompletten Jahrebeitrag zu Jahrebeginn begleichen.
Der SSV ist im Bedarfsfall berechtigt, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen
Zusatzbeitrag zu erheben. Dies trifft z.B. zu, wenn ein drittes Sportangebot in Anspruch genommen wird. Der Zusatzbeitrag muss jährlich für das laufende Jahr bar gezahlt werden. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Erhebung geschieht in Abstimmung mit dem Vorstand und den jeweilgen Übungsleitern.
Kurse wie Yoga oder Intensivschwimmkurse sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Fördermitglied kann auf Antrag jeder werden:
Eltern, Großeltern, Geschwisterkinder oder als zukünftig passiv zu führende Mitglieder sowie Aktive, die aus wichtigen Gründen unsere
Sportstunden länger als drei Monate nicht besuchen können, uns aber durch einen Förderbeitrag unterstützen möchten.
Der Förderbeitrag ist frei wählbar, muss aber mindestens 3,00 €/Monat betragen.
Man kann jederzeit eintreten und bis vier Wochen vor Quartalsende (1.3., 1.6., 1.9. und 1.12. des Jahres) schriftlich kündigen (per Mail an ssv-marl-hamm@t-online.de oder als normalen Brief (nicht als Einschreiben, da unser Büro morgens bei der Postzustellung nicht besetzt ist!)
an SSV Marl/Hamm - Merkelheiderweg 194a - 45772 Marl).
Nichtzugestellte Kündigungen als Einschreibebrief werden nicht berücksichtigt!
Judo Aufnahme: siehe bei SSV Judo Abteilung
Alle Teilnehmer der Judo-Abteilung sind berechtigt z. B. eine der
Anfängerschwimmgruppe nach Rücksprache mit dem Büro zu belegen, allerdings geht es dann auch in der Reihenfolge der Vormerkungen.
Pampers-Judo wird ab ca. 4 Jahre angeboten, wobei die erste Gürtelprüfung erst mit ca. 7 Jahren erfolgen kann.